ABSTURZHÖHE |
SITUATION |
| 0
m unabhängig von der Höhe |
an Arbeitsplätzen
an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken
kann
-
an Verkehrswegen
über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann
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| bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe |
- an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
- an Wandöffnungen
- an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen
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| bei mehr als 2,00 m
Absturzhöhe |
an allen übrigen Arbeitsplätzen
und Verkehrswegen
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| bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe
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an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen auf Dächern
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| bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe |
beim "Mauern über die
Hand" und
bei Arbeiten an Fenstern
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