AKTUELL

BILDARCHIV

KOORDINATOREN

ARBEITSSICHERHEIT

INFORMATIONEN

REGELWERKE

URTEILE

PRODUKTE

ADRESSEN

LINKS

HOME

KONTAKT

IMPRESSUM

SUCHEN

... Wann sind Absturzsicherungen erforderlich? ...

 

In der BG-Vorschrift "Bauarbeiten" wurde versucht, durch Darstellung verschiedener Situationen die Frage Wann sind Absturzsicherungen erforderlich? zu regeln:

 

ABSTURZHÖHE

SITUATION
0 m

unabhängig von der Höhe

  • an Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann
    -

  • an Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann

bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe  
  • an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
  • an Wandöffnungen
  • an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen
bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe  

an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen

 

 

bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe

 

 

an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern

 

bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe  

  beim "Mauern über die Hand" und

bei Arbeiten an Fenstern

wpe1E.jpg (2118 Byte)

zurück zu:   ABSTURZSICHERUNGEN