| Verstrebungen sind an den Knotenpunkten von Horizontal- und Vertikaltraggliedern des
Gerüsts, also in der Regel an den Knotenpunkten der Längsriegel und der Ständer,
anzubringen. Die Streben sind an den einzelnen Knotenpunkten fest anzubringen. Ein Strebenzug ist in der Regel für maximal 5 Felder ausreichend,
das Gerüst muß über die ganze Höhe verstrebt sein. Dabei ist es unerheblich, ob das
Gerüst über die ganze Höhe mit einem durchlaufenden Strebenzug oder nur eines von je 5
Gerüstfeldern verstrebt ist. Verstrebungen an Leitergerüsten sind in jedem zweiten
Gerüstfeld kreuzweise vorzunehmen.
Das Anbringen der Verstrebungen muß fortlaufend mit dem Aufbau der Gerüste erfolgen,
das Entfernen ist ebenfalls auf den Abbau des Gerüstes abzustimmen.
Während bei Fassadengerüsten die Verstrebung in der Gerüstansichtsfläche genügt,
müssen Raumgerüste sowohl in Längs- als auch in Querrichtung ausreichend verstrebt
sein. |