AKTUELL

BILDARCHIV

KOORDINATOREN

ARBEITSSICHERHEIT

INFORMATIONEN

REGELWERKE

URTEILE

PRODUKTE

ADRESSEN

LINKS

HOME

KONTAKT

IMPRESSUM

SUCHEN

   ... AUS UVV WIRD BGV ...

AKTUELL

AUS UVV WIRD BGV

Neue Bezeichnungen für BG-Vorschriften

Die bisherigen Abkürzungen "VBG" für Unfallverhütungsvorschriften und "ZH 1" für Regeln, Merkblätter, Sicherheitslehrbriefe etc. werden durch neue Kürzel ersetzt. Hintergrund dieser Änderungen ist die Neugliederung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes mit den Zielen Vereinfachung, Transparenz und Anwenderfreund-lichkeit.

In der neuen Systematik gibt es drei Ebenen:

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
    Diese benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben wie bisher rechtsverbindlichen Charakter und werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen Berufsgenossenschaften beschlossen. Die Vorschriften werden in die Kategorien A (Allgemeine Vorschriften/Betriebliche Arbeitsschutzorganisation), B (Einwirkungen), C (Betriebsart/ Tätigkeiten) und D (Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren) eingeteilt.
  • BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
    Hier handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben den Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den BG-Vorschriften.
  • BG-lnformationen (BGI)
    In dieser Ebene werden spezielle Veröffentlichungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. zusammengefasst. Während die Schriften der ersten beiden Ebenen von berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erarbeitet werden, sind für die BG-lnformationen die Einzel-Berufsgenossenschaften zuständig.

Nicht zu den BG-Regeln oder BG-lnformationen gehören Grundsätze für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln oder arbeitsmedizinische Grundsätze, deshalb werden BG-Grundsätze (BGG) besonders bezeichnet.

Die beiden bisher bestehenden VBG- und ZH 1-Verzeichnisse werden in einem neuen BGVR-Verzeichnis (BG-Vorschriften und -Regeln) zusammengefaßt. Für eine Übergangszeit werden die neuen und alten Nummerierungen parallel erkennbar sein, alle Veröffentlichungen sind im Übergangszeitraum auch unter der bisherigen Bestellnummer erhältlich.

Das neue Verzeichnis können Sie kostenlos beziehen:

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V
Öffentlichkeitsarbeit
Fax (0 22 41) 2 31 - 1391
E-Mail: pr@hvbg.de

 

zurück zu   AKTUELL