AKTUELL
AUS UVV WIRD BGV
Neue Bezeichnungen für BG-Vorschriften
Die bisherigen Abkürzungen "VBG" für
Unfallverhütungsvorschriften und "ZH 1" für Regeln, Merkblätter,
Sicherheitslehrbriefe etc. werden durch neue Kürzel ersetzt. Hintergrund dieser
Änderungen ist die Neugliederung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und
Regelwerkes mit den Zielen Vereinfachung, Transparenz und Anwenderfreund-lichkeit.
In der neuen Systematik gibt es drei Ebenen:
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
Diese benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an den
Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben wie bisher rechtsverbindlichen Charakter und
werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen Berufsgenossenschaften beschlossen.
Die Vorschriften werden in die Kategorien A (Allgemeine Vorschriften/Betriebliche
Arbeitsschutzorganisation), B (Einwirkungen), C (Betriebsart/ Tätigkeiten) und D
(Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren) eingeteilt.
- BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(BGR)
Hier handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Sie beschreiben den Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von
Forderungen aus den BG-Vorschriften.
- BG-lnformationen (BGI)
In dieser Ebene werden spezielle Veröffentlichungen für bestimmte Branchen,
Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. zusammengefasst. Während die Schriften der
ersten beiden Ebenen von berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erarbeitet werden,
sind für die BG-lnformationen die Einzel-Berufsgenossenschaften zuständig.
Nicht zu den BG-Regeln oder BG-lnformationen gehören Grundsätze
für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln oder arbeitsmedizinische Grundsätze,
deshalb werden BG-Grundsätze (BGG) besonders bezeichnet.
Die beiden bisher bestehenden VBG- und ZH 1-Verzeichnisse werden in
einem neuen BGVR-Verzeichnis (BG-Vorschriften und -Regeln) zusammengefaßt. Für eine
Übergangszeit werden die neuen und alten Nummerierungen parallel erkennbar sein, alle
Veröffentlichungen sind im Übergangszeitraum auch unter der bisherigen Bestellnummer
erhältlich.
Das neue Verzeichnis können Sie kostenlos beziehen:
Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V
Öffentlichkeitsarbeit
Fax (0 22 41) 2 31 - 1391
E-Mail: pr@hvbg.de
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