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... URTEIL SCHUTTMULDE ...

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        Tödlicher Unfall durch Absturz einer Schuttmulde
            (fehlende Anschlagöse am Baggerlöffel)

 

Bei Bauarbeiten wurde eine Schuttmulde mittels einer mehrsträngigen Kette am Zahn des Löffels eines Hydraulikbaggers befestigt und angehoben. Am Baggerlöffel fehlte die vorgeschriebene Anschlagvorrichtung zur Befestigung der Anschlagkette. Beim Schwenken des Baggerauslegers löste sich die Schuttmulde, stürzte ab und verletzte den Vorarbeiter tödlich.

Das Amtsgericht Bamberg erließ deshalb unter dem Aktenzeichen 1Cs 107 Js 11716/99 Strafbefehle gegen

den Bauleiter (60 Tagessätze)
den Baggerführer (60 Tagessätze)
den Anschläger (40 Tagessätze)

wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StBG.

 

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