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TRBS
1203 "Befähigte Personen"
Die
Begriffe "Sachkundiger" und "Sachverständiger" sind
in der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
nicht mehr enthalten. Dort wird nur der Begriff "Befähigte Personen"
verwendet.
Die
vom Ausschuss für Betriebssicherheit beschlossene erste technische Regel
für Betriebssicherheit TRBS
1203
"Befähigte Personen" wurde am 8. 12. 2004
im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt.
Dort werden im allgemeinen Teil die grundlegenden Anforderungen an befähigte
Personen beschrieben. Teil 1 enthält spezifische Anforderungen an befähigte
Personen, die Prüfungen im Bereich Explosionsschutz durchführen. Teil 2
enthält Anforderungen, die Prüfungen bei Druckgefährdung betreffen.
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