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TRBS 1203 "Befähigte Personen"

Die Begriffe "Sachkundiger" und "Sachverständiger" sind in der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nicht mehr enthalten. Dort wird nur der Begriff "Befähigte Personen" verwendet.

Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit beschlossene erste technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" wurde am 8. 12. 2004 im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Dort werden im allgemeinen Teil die grundlegenden Anforderungen an befähigte Personen beschrieben. Teil 1 enthält spezifische Anforderungen an befähigte Personen, die Prüfungen im Bereich Explosionsschutz durchführen. Teil 2 enthält Anforderungen, die Prüfungen bei Druckgefährdung betreffen.

 

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