REGELAUSFÜHRUNG
Als Regelausführung wird eine
Gerüstausführung bezeichnet, für die der Nachweis der Standsicherheit als erbracht
gilt. Die Regelausführung ermöglicht es dem Ersteller und Benutzer, auch ohne
tiefgreifende Kenntnisse der Regeln des Gerüstbaues für einfache und immer
wiederkehrende Verhältnisse ein geeignetes Gerüst zu errichten und sicher benutzen zu
können.
Für folgende Gerüste üblicher Bauart
enthält die DIN 4420 Regelausführungen:
DIN 4420 Teil 2:
DIN 4420 Teil 3:
| Stahlrohr-Kupplungsgerüste
(SR) |
| Auslegergerüste
(A) |
| Konsolgerüste
(K) |
| Hängegerüste
(H) |
|