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... DEFINITION REGELAUSFÜHRUNG ...

 

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REGELAUSFÜHRUNG 

Als Regelausführung wird eine Gerüstausführung bezeichnet, für die der Nachweis der Standsicherheit als erbracht gilt. Die Regelausführung ermöglicht es dem Ersteller und Benutzer, auch ohne tiefgreifende Kenntnisse der Regeln des Gerüstbaues für einfache und immer wiederkehrende Verhältnisse ein geeignetes Gerüst zu errichten und sicher benutzen zu können. 

Für folgende Gerüste üblicher Bauart enthält die DIN 4420 Regelausführungen: 

DIN 4420 Teil 2:    

Leitergerüste

DIN 4420 Teil 3:  

Stahlrohr-Kupplungsgerüste (SR)
 Auslegergerüste (A)
Konsolgerüste (K)
Hängegerüste (H)

                       

   

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