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Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den
Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie
werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben. |
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) liegen zur Zeit in den folgenden
Fassungen vor:
- RAB
01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"
(Stand 02.11.2000) [BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
- RAB
10 "Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)"
(Stand 12.11.2003)
- RAB
25 "Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)"
(Stand 12.11.2003)
- RAB
30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV)"
(Stand 27.03.2003)
- RAB
31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3
BaustellV)" (Stand 12.11.2003)
Sie
können über die Seite http://www.baua.de/prax/bau/rab.htm abgerufen werden. |
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