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... REGELN ZUM ARBEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN ...

 

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

 

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) liegen zur Zeit in den folgenden Fassungen vor:
  • RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"
    (Stand 02.11.2000) [BArbBl. 1/2001, S. 77 ff.]
     
  • RAB 10 "Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)"
    (Stand 12.11.2003)
     
  • RAB 25 "Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)"
    (Stand 12.11.2003)
     
  • RAB 30 "Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu §3 BaustellenV)"
    (Stand 27.03.2003)
     
  • RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Konkretisierung zu § 2 Abs. 3 BaustellV)" (Stand 12.11.2003)
  • RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)"
    (Stand 27.03.2003)
  • RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der anwendung der Baustellenverordnung"
    (Stand 12.11.2003)

Sie können über die Seite  http://www.baua.de/prax/bau/rab.htm  abgerufen werden.

 

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