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... MERKBLATT FÜR BAUHERREN ...

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die Obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger haben das hier wiedergegebene Merkblatt für Bauherren herausgegeben:

 
 
Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen
 
(Baustellenverordnung – BausteIlV)
Vom 10. Juni 1998 (BGBl. 1 S. 1283)
 
Bundesministerium für     Oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder           Unfallversicherungsträger
Arbeit und Sozialordnung
Bundesanstalt für Arbeits-
­schutz und Arbeitsmedizin
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Informationen für den Bauherrn

 
Ziel. inhaltliche Schwerpunkte
 
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie richtet sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und überträgt Ihnen bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase folgende neue Pflichten:
 
·             Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
·             Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
·             Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
·             Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, bei größeren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten
·             Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
 
Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Sollten Sie nicht über entsprechende Fachkenntnisse verfügen, können Sie die Aufgaben einem geeigneten Dritten übertragen.
 
Durch diese Maßnahmen ergeben sich für Sie positive Effekte:
 
·             verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und gegebenenfalls gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde,
·             Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht wird,
·             Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden.
 
Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?
 
Das Bauvorhaben vorankündigen
 
Baustellen mit einem voraussichtlichen Umfang von
 
mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder
mehr als 500 Personentagen
 
sind der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer Einrichtung anzukündigen. Die Vorankündigung ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen und bei erheblichen Änderungen zu aktualisieren.
 
Einen Koordinator einsetzen
 
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens ein, ggf. mehrere, Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat für das Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Koordinator muss geeignet sein, d.h. er muss über baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle Koordinationskenntnisse verfügen. Die Bestellung muss rechtzeitig und schriftlich erfolgen.
 
Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten
 
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist während der Planung der Bauausführung zu erarbeiten, wenn
 
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist oder
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
 
Inhalt:
• Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
• Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen
 
Der Koordinator überwacht die Durchführung des Planes und passt ihn ggf. an geänderte Bedingungen an.
 
Eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen
 
Die Unterlage ist vor der Ausschreibung der Bauleistungen zu erarbeiten. Sie ist bei Änderungen in der Planung und/oder Ausführung ggf. anzupassen.
 
Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes späteres Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
 
Inhalt:
• Aufstellung der zu erwartenden späteren Arbeiten an der baulichen Anlage und deren Häufigkeit
• Gefährdungsbeurteilung und Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen
 
Der Koordinator stellt die Unterlage zusammen und übergibt sie nach Abschluss des Bauvorhabens dem Bauherrn.
 
Auskunft und Beratung
 
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Architekten, Planer, vorlageberechtigten Bauingenieur oder fragen Sie die zuständige staatliche Behörde (in der Regel Gewerbe­aufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) oder ihren Unfallversicherungsträger.

 

UNTERLAGEN*) für die Information und Beratung von Bauherren, Planern und Koordinatoren:
 
REGELN ZUM ARBEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN (RAB)
- Vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im amtlichen Teil des Bundesarbeitsblattes veröffentlicht
ERLÄUTERUNG ZUR BAUSTELLENVERORDNUNG
(soweit einzelne Regelungen nicht durch Bestimmungen in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) ersetzt sind)        - Herausgeber BMA -
MUSTER VORANKÜNDIGUNG
- Herausgeber: Für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörden
MUSTER SIGEPLAN
- Herausgeber: ARGE der Bau-Berufsgenossenschaften/TBG
MUSTER UNTERLAGE
- Herausgeber: ARGE der Bau-Berufsgenossenschaften/TBG
MUSTER FÜR EINE BAUSTELLENORDNUNG
- Herausgeber: ARGE der Bau-Berufsgenossenschaften/TBG
HINWEISE FÜR DIE PLANUNG UND AUSSCHREIBUNG
-       Herausgeber: ARGE der Bau-Berufsgenossenschaften/TBG
·       Dächer
·       Glas- und Fassadenreinigung
·       Abbruch und Asbest
AUSSCHREIBUNGSTEXTE
„Sicherheit am Bau"
-       Herausgeber: ARGE der Bau-Berufsgenossenschaften/TBG
Sammelordner/CD-ROM
*) Die aktuelle Fassung der Unterlagen ist unter www.baua.de/info/index.htm im Internet oder beim Herausgeber abrufbar.

 

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