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... Mauern über die Hand - Arbeiten an Fenstern ...

 

 

Mauern über die Hand bedeutet, dass die/der Beschäftigte zur Absturzkante hingewendet arbeitet und die Gefahr deutlich erkennen kann.

 

 

BGV C 22 (bisher VBG 37) "Bauarbeiten", DA zu § 12 Abs. 1 Nr. 5:

Zu den Arbeiten an Fenstern gehören z. B. Malerarbeiten und Gebäudereinigungsarbeiten, nicht jedoch der Ein- und Ausbau von Fenstern.

 

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