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... GERÜSTE - GRUPPENEINTEILUNG ...

Gruppeneinteilung
Nach ihrer Belastbarkeit werden Arbeitsgerüste in sechs Gruppen entsprechend Tabelle 1, DIN 4420, Teil 1, eingeteilt:
 
1
2
3
4
Gerüstgruppe
Mindestbreite
der Belagfläche 1)
flächenbezogenes Nutzgewicht
Flächenpressung 3)
1
0,50 m 2)
-
-
2
0,60 m 2)
150 kg/m²
-
3
0,60 m 2)
200 kg/m²
-
4
0,90 m 
300 kg/m²
500 kg/m²
5
0,90 m 
450 kg/m²
750 kg/m²
6
0,90 m 
600 kg/m²
1000 kg/m²
 
1)                     Die freie Durchgangsbreite muss bei Materiallagerung auf der Belagfläche                           mindestens 0,20 m betragen.
2)                     Die Bordbrettdicke darf mitgerechnet werden.
3)                     Flächenpressung ist hier Nutzgewicht geteilt durch dessen tatsächliche                            Grundrissfläche.
 
 
Konsolbelagflächen müssen zur selben Gerüstgruppe wie die Belagfläche gehören. Bei Höhendifferenzen zwischen Belagfläche und Konsolbelagfläche über 0,25 m dürfen unterschiedliche Gerüstgruppen gewählt werden.
 
Nach den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau werden die Gerüstgruppen folgendermaßen definiert:
 

Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 1 dürfen nur für Inspektionstätigkeiten eingesetzt werden.

Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 2 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern.

Arbeitsgerüste der Gerüstgruppe 3 dürfen nur für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen die Belastung aus Material und Personen das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kg/m² nicht überschreitet.

Zulässige Arbeiten auf Gerüsten der Gruppe 3 sind z. B.:
 
·                maschinelle Putz­ und Stuckarbeiten
·                Putz­ und Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung
·                Malerarbeiten
·                Dachdeckungsarbeiten
·                Fassadenbekleidungsarbeiten
·                Beschichtungsarbeiten
·                Verfugungsarbeiten
·                Ausbesserungsarbeiten
·                Bewehrungsarbeiten mit geringer Materiallagerung
·                Montagearbeiten, 
 
wenn bei Materiallagerung auf der Belagfläche eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m erhalten bleibt.
 
Beispiel für die zulässige Belastung einer Belagfläche in einem Gerüstfeld der Gerüstgruppe 3.
 
 
Arbeitsgerüste der Gerüstgruppen 4, 5 und 6 dürfen für Arbeiten eingesetzt werden, bei denen Baustoffe oder Bauteile auf dem Gerüstbelag abgesetzt oder gelagert werden. Dabei darf die zulässige Belastung nach der Tabelle für die Gruppeneinteilung der Gerüste, Spalte 3, und die zulässige Flächenpressung nach Spalte 4, nicht überschritten werden.Gewichte von Lasten, die von Hebezeugen abgesetzt werden, sind mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Lasten, die durch Schnee oder Vereisung bedingt sind, dürfen unberücksichtigt bleiben. Die Einflüsse aus Windlasten sind bei den Regelausführungen und bauaufsichtlich zugelassenen Gerüsten berücksichtigt, davon ausgenommen sind Gerüste mit zusätzlichen Verkleidungen.
 
Zulässige Arbeiten mit großen Materialgewichten sind z. B.:
 
-    Maurerarbeiten
-    Putzarbeiten
-    Bewehrungsarbeiten
-    Fliesen- und Naturwerksteinarbeiten
-    Montagearbeiten
 
wenn bei Materiallagerung auf der Belagfläche eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m erhalten bleibt.
 

Beispiel für die zulässige Belastung einer Belagfläche in einem Gerüstfeld der Gerüstgruppe 4.

 
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