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- An sichtbarer Stelle muß am Gerüst ein Schild angebracht werden, das
folgende Angaben beinhaltet:
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- ·
DIN
4420
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- ·
Gerüstgruppe
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- ·
flächenbezogenes
Nutzgewicht
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- ·
Name
und Anschrift des Gerüstersteller
Mit der Kennzeichnung gibt der Gerüstersteller das Gerüst zur
Benutzung frei.
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