AKTUELL

BILDARCHIV

KOORDINATOREN

ARBEITSSICHERHEIT

INFORMATIONEN

REGELWERKE

URTEILE

PRODUKTE

ADRESSEN

LINKS

HOME

KONTAKT

IMPRESSUM

SUCHEN

... GERÜSTE - KENNZEICHNUNG ...

 

An sichtbarer Stelle muß am Gerüst ein Schild angebracht werden, das folgende Angaben beinhaltet:
 wpe2.jpg (7661 Byte)
·                DIN 4420
 
·                Gerüstgruppe
 
·                flächenbezogenes Nutzgewicht
 
·                Name und Anschrift des Gerüstersteller

Mit der Kennzeichnung gibt der Gerüstersteller das Gerüst zur Benutzung frei.

 

zurück zu:   CHECKLISTE