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... FANGGERÜSTE ...

 

 
Fanggerüste
 
 
 
Fanggerüste dienen dem Schutz abstürzender Personen, die auf höher gelegenen waagerechten oder bis 20° geneigten Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen tätig sind. Ab einer Neigung der Fläche von mehr als 20° müssen als Absturzsicherung z.B. Dachfanggerüste eingesetzt werden.
 
Die Belagflächen der Fanggerüste dürfen nicht zu tief unterhalb der Absturzkanten angebracht werden und zwar beim Verwenden von
 
·     Ausleger-, Konsol- und Hängegerüsten nicht mehr als 3,0 m,
·     Dachfanggerüsten nicht mehr als 1,50 m,
·     sonstigen Standgerüsten nicht mehr als 2,00 m.
 
 
Den jeweiligen Absturzhöhen sind wirksame Fangbreiten zugeordnet.
Die Zuordnung der wirksamen Fangbreite zur Absturzhöhe ergibt sich aus der folgenden Tabelle nach DIN 4420 T 1.
 
Absturzhöhe h bis 2,0 m bis 3,0 m
Mindestabstand b 0,90 m 1,30 m
 
 
 

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