|
AKTUELL
BILDARCHIV
KOORDINATOREN
ARBEITSSICHERHEIT
INFORMATIONEN
REGELWERKE
URTEILE
PRODUKTE
ADRESSEN
LINKS
HOME
KONTAKT
IMPRESSUM
SUCHEN
| |
-
- Fanggerüste
-
-
-
- Fanggerüste dienen dem Schutz abstürzender Personen, die auf höher
gelegenen waagerechten oder bis 20° geneigten Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen tätig
sind. Ab einer Neigung der Fläche von mehr als 20° müssen als Absturzsicherung z.B.
Dachfanggerüste eingesetzt werden.
-
- Die Belagflächen der Fanggerüste dürfen nicht zu tief unterhalb der Absturzkanten
angebracht werden und zwar beim Verwenden von
-
- · Ausleger-,
Konsol- und Hängegerüsten nicht mehr als 3,0 m,
- · Dachfanggerüsten
nicht mehr als 1,50 m,
- · sonstigen
Standgerüsten nicht mehr als 2,00 m.
-
-
- Den jeweiligen Absturzhöhen sind wirksame Fangbreiten zugeordnet.
- Die Zuordnung der wirksamen Fangbreite zur Absturzhöhe ergibt sich aus der folgenden
Tabelle nach DIN 4420 T 1.
-
| Absturzhöhe h |
bis 2,0 m |
bis 3,0 m |
| Mindestabstand b |
0,90 m |
1,30 m |
-
-
-
|
zurück
zu: AUFFANGEINRICHTUNGEN
| |
|