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- Aus der Unfallverhütungsvorschrift
"Erste Hilfe" (BGV A 5, bisherige VBG 109) ergeben sich unter Berücksichtigung
der nachfolgende Tabelle für Baustellen (für Verarbeitungs-, Industrie und
Handelsbetriebe gelten zum Teil andere Werte) die Forderungen nach:
-
- -
Meldeeinrichtungen
- -
Sanitätsräumen
- -
Erste-Hilfe-Material
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Rettungsgeräten
- -
Rettungstransportmitteln
- -
Ersthelfern mit der
Grundausbildung von mindestens 8 Doppelstunden. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit
mindestens 4 Doppelstunden
- -
Betriebssanitätern mit einer
Fachausbildung für den Sanitätsdienst. Es können z. B. auch Rettungssanitäter oder
Rettungsassistenten der Hilfsorganisationen (z.B. DRK, ASB, JUH, MHD) eingesetzt werden.
images/hilfe.pdf

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