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... ERSTE HILFE ...

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Aus der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (BGV A 5, bisherige VBG 109) ergeben sich unter Berücksichtigung der nachfolgende Tabelle für Baustellen (für Verarbeitungs-, Industrie –und Handelsbetriebe gelten zum Teil andere Werte) die Forderungen nach:
 
-          Meldeeinrichtungen
-          Sanitätsräumen
-          Erste-Hilfe-Material
-          Rettungsgeräten
-          Rettungstransportmitteln
-          Ersthelfern mit der Grundausbildung von mindestens 8 Doppelstunden. Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit mindestens 4 Doppelstunden
-          Betriebssanitätern mit einer Fachausbildung für den Sanitätsdienst. Es können z. B. auch Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten der Hilfsorganisationen (z.B. DRK, ASB, JUH, MHD) eingesetzt werden.

infolog_an.gif (12720 Byte)

images/hilfe.pdf

 

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