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... EN 149: PARTIKELMASKEN ...

 

DIN EN 149, Ausgabe:2001-10
Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001

Sie ersetzt die bisherige EN 149 von 1991.

Die Masken müssen nach der neuen Norm die Anforderungen für feste Feinstäube und flüssige Aerosole gleichzeitig erfüllen. Damit entfallen die bisherigen Buchstaben „S" (feste Feinstäube) und „SL" (feste Feinstäube und flüssige Aerosole) in der Kennzeichnung und aus bisher 5 Kategorien werden nunmehr 3 Schutzklassen (siehe Tabelle).

 

Kategorie nach alter EN149

Neue Schutzklassen:

EN 149 FFP 1

EN 149: 2001 FFP 1

EN 149 FFP 2S

EN 149 FFP 2SL

EN 149: 2001 FFP 2

EN 149 3S

EN 149 3SL

EN 149: 2001 FFP 3

 

Masken nach der alten Norm dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie den gültigen Prüfanforderungen entsprechen und das Verbrausdatum noch nicht abgelaufen ist.
Weitere wichtige Neuerungen:
  • Die Maske muss wie folgt gekennzeichnet sein: EN 149:2001, Schutzklasse xy.
  • Die Lagerfähigkeit der Masken ist unter Berücksichtigung des Temperatur- und Feuchtigkeitsbereiches auf der Verpackung auszuweisen.
 
 
Die zusätzliche Staubeinlagerprüfung wurde auf FFP 3 Masken ausgeweitet (galt bisher nur für FFP 1 und FFP 2). Jede Maske, die für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt wird, muss mit „D" (D: Prüfung mit Dolomitstaub) gekennzeichnet sein.

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