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DIN EN 149, Ausgabe:2001-10
Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen,
Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 149:2001 |
Sie
ersetzt die bisherige EN 149 von 1991.
Die
Masken müssen nach der neuen Norm die Anforderungen für feste Feinstäube und flüssige
Aerosole gleichzeitig erfüllen. Damit entfallen die bisherigen Buchstaben S"
(feste Feinstäube) und SL" (feste Feinstäube und flüssige Aerosole) in der
Kennzeichnung und aus bisher 5 Kategorien werden nunmehr 3 Schutzklassen (siehe Tabelle).
Kategorie
nach alter EN149 |
Neue
Schutzklassen: |
EN
149 FFP 1 |
EN
149: 2001 FFP 1 |
EN
149 FFP 2S
EN
149 FFP 2SL |
EN
149: 2001 FFP 2 |
EN
149 3S
EN
149 3SL |
EN
149: 2001 FFP 3 |
- Masken
nach der alten Norm dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie den gültigen
Prüfanforderungen entsprechen und das Verbrausdatum noch nicht abgelaufen ist.
- Weitere
wichtige Neuerungen:
- Die
Maske muss wie folgt gekennzeichnet sein: EN 149:2001, Schutzklasse xy.
- Die
Lagerfähigkeit der Masken ist unter Berücksichtigung des Temperatur- und
Feuchtigkeitsbereiches auf der Verpackung auszuweisen.
-
-
- Die
zusätzliche Staubeinlagerprüfung wurde auf FFP 3 Masken ausgeweitet (galt bisher nur
für FFP 1 und FFP 2). Jede Maske, die für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt wird,
muss mit D" (D: Prüfung mit Dolomitstaub) gekennzeichnet sein.
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