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... Neue Regeln für Dachlatten ...

Neue Regeln für Dachlatten

nach dem "Merkblatt für Dachlatten" 4/2003 *

Was ist neu?

Neue Regelquerschnitte:

Nennquerschnitt

(mm)

Auflagerabstand

Achsmaß (m)

Sortierklasse nach DIN 4074-1²

farbliche Kennzeichnung

24/481

bis 0,70

S 13

blau

24/60

bis 0,80

S 13

30/50

bis 0,80

S 10

rot

40/60

bis 1,00

S 10

1  bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis maximal 17cm zulässig, z.B. für Biberschwanz- und Schieferrechteckdoppeldeckung
2  Abweichungen von den Nennquerschnitten dürfen nach DIN EN 336:1995-04 nur höchstens
-1 / +3mrn betragen (bezogen auf u =20%).
Ü-Kennzeichnung:
 
Bei der visuellen Sortierung der Dachlatten erfolgt eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers (ÜH). Die Kennzeichnung beinhaltet den Namen des Herstellers (verschlüsselt) und die Sortierklasse.
Mindestens eine Dachlatte im Bund muss gekennzeichnet sein (Hersteller und Sortierklasse).
Kennzeichnung der Dachlatten mit dem folgenden Ü-Zeichen:

Ü-Kennzeichen alt.gif (6076 Byte)

Nach Veröffentlichung der neuen DIN 4074 in der Bauregelliste wird das folgende Ü-Zeichen verwendet:

Farbliche Kennzeichnung:
 
Eine zusätzliche Kennzeichnung jeder Dachlatte erfolgt beidseitig an der Stirnseite mit der Farbe der jeweiligen Sortierklasse:
Dachlatte S 10:         rot
Dachlatte S 13:         blau
*     erhältlich über die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft

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