AKTUELL

BILDARCHIV

KOORDINATOREN

ARBEITSSICHERHEIT

INFORMATIONEN

REGELWERKE

URTEILE

PRODUKTE

ADRESSEN

LINKS

HOME

KONTAKT

IMPRESSUM

SUCHEN

... Erste neue Arbeitsstättenregel ...

 

 

ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde die erste Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ online veröffentlicht.

Sie stellt die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten vor. Neu ist die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 ArbStättV.

Weitere Arbeitsstättenregeln zur Arbeitsstättenverordnung werden zur Zeit vorbereitet:

 

ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
ASR A1.7 "Türen und Tore"

ASR A2.1 "Absturz"

 

 

 

zurück zu >>>   AKTUELL

 

  "">