| Bei Höhendifferenzen von 1,00 m oder weniger spricht man nicht
von "Absturz". Sicherungsmaßnahmen
sind dennoch zu ergreifen, wenn sich Arbeitplätze oder Verkehrswege an oder über
- Wasser oder *
- Flüssigkeiten, in die man versinken kann* oder
- anderen für den Abstürzenden gefährlichen Stellen oder
- Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie
Vertiefungen **
befinden. |