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BAUSTELLENVERORDNUNG

ERLÄUTERUNGEN ZUR BAUSTELLENVERORDNUNG

Die Erläuterung zur Baustellenverordnung sowie die als Broschüre des BMWA 1999 veröffentlichte "Hilfe für den Bauherrn zur Bestellung eines geeigneten Koordinators" wurden durch Bekanntmachung des BMWA zurückgezogen [BArbBl. 9/2004, S. 60]. Sie sind durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) überflüssig geworden.

ARBEITSSCHUTZGESETZ

REGELN ZUM ARBEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN (RABen)

Bitte beachten:

Die wiedergegebenen Regelwerke dienen Ihrer Information. Maßgeblich sind nur Texte in ihrer offiziellen und jeweils gültigen Fassung.