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Vorfahrt bei Kranen 

 

Turmdrehkrane sind für die wirtschaftliche und termingerechte Abwicklung eines Bauvorhabens unentbehrlich. Häufig sind sogar mehrere Turmdrehkrane erforderlich, um auf einer Baustelle einen lückenlosen Materialtransport zu gewährleisten. Da sich in solchen Fällen Überschneidungen der Arbeitsfelder nicht vermeiden lassen, erfordert der gleichzeitige Einsatz mehrerer Turmdrehkrane eine gewissenhafte Planung und genaue Regeln für die Bedienung. 

Für den zügigen Materialtransport werden häufig mehrere Turmdrehkrane in einem Arbeitsfeld benötigt. Das führt zwangsläufig zu Überschneidungen der Bereiche der einzelnen Krane auch, wenn jeder Kran nur einem einzigen Baustellen-Abschnitt zugeordnet ist. Um in solchen Situationen Kollisionen mit benachbarten Kranen zu verhindern, bedarf es einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen, die bereits bei der Planung der Baustelle und später beim Betrieb der Krane beachtet werden müssen.

Für die Planung des Turmdrehkraneinsatzes sind neben der Art des Bauvorhabens vor allem die Baustellenverhältnisse entscheidend. Ein Baustellen-Einrichtungsplan hilft, die passenden Krane und ihre Standorte sowie Überschneidungsbereiche und gemeinsame Last-Übergabestellen festzulegen. Beim Vorhandensein mehrerer Hebezeuge sollten diese von kranabhängigen Steuerständen geführt werden, da der Kranführer aus einer hoch gelegenen Kabine die bessere Übersicht hat.

Optimalen Kollisionsschutz bieten Turmdrehkrane, die mit automatischen Drehbereichs- und Ausladungsbegrenzungen – so genannten „Anti-Kollisions-Systemen“ (AKS) – ausgerüstet sind. Bei den elektronisch miteinander vernetzten Hebezeugen wird der Kranführer beispielsweise beim Anfahren eines benachbarten Kranauslegers nicht nur akustisch und optisch über Display in der Kabine gewarnt. Vielmehr werden bei möglichen Fahrfehlern die Kranbewegungen unter Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes automatisch gestoppt, bevor es zu einer Kollision kommt.

Darüber hinaus sorgen Positionsleuchten an den Ausleger- und Gegenauslegerspitzen weit ausladender Obendreherkrane und auffällig mit Sicherheitsfarbanstrich versehene Lasthaken dafür, dass die beteiligten Kranführer die wandernden „Gefahrstellen“ rechtzeitig wahrnehmen können. Diese optischen Signale sind vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen sehr hilfreich.

Noch mehr Sicherheit für das Zusammenspiel der Krane bieten gut sichtbare Kran-Nummern. Dadurch können bei der Verständigung zwischen den Kranführern, aber auch mit den Anschlägern und Einweisern mittels Funksprechanlagen Verwechslungen vermieden werden. Bei Turmdrehkranen mit Kabinensteuerung ist die Nummerierung zwingend erforderlich.

Grundsätzlich müssen die Turmdrehkrane so aufgestellt werden, daß sie sich in der so genannten „Kran-Feierabendstellung“ frei im Wind drehen können. Das bedeutet zum Beispiel für einen stationär aufgestellten Obendreherkran mit Katzausleger: Last abgehängt, Ausleger in Windrichtung gestellt, Lasthaken nah unter den Ausleger und (in der Regel) in die Nähe des Turmes gefahren sowie Drehwerksbremse geöffnet. Abschließend ist der Kran über den Hauptschalter stromlos zu machen.

Die „Feierabendstellung“ mehrerer Krane mit überlappenden Arbeits­bereichen kann wie folgt sichergestellt werden:

 

• Höhenversetzte Montage der Krane,

• Ausreichender Abstand von Turm zu Turm (z.B. durch Verfahren auf Gleisanlagen und Anlegen der Schienenzangen)

• Einfahren, Steilstellen bzw. Knicken oder Abspannen der Kran­ausleger nach Herstellerangaben

 

Für eine Baustelle gilt das Gleiche wie für den Straßenverkehr: Nur eine eindeutig geregelte Vorfahrt kann Zusammenstöße verhindern. Im Straßenverkehr regelt das die StVO, auf der Baustelle muss die Vorfahrt in einer Betriebsanweisung geregelt und schriftlich festgehalten werden. Grundlage für diese Vorfahrtsregelung ist die  BG-Vorschrift „Krane“ ( BGV D 6, bisher VBG 9). Die Vorfahrtsregelung erfolgt in der Regel

 

• nach dem Drehsinn der Krane,

• nach dem vorrangigen Betrieb eines Kranes,

• nach aufsteigender Kran-Nummerierung (z.B. Kran 1 vor Kran 2; Kran 2 vor Kran 3 ...).

Wichtig ist, dass die Kranführer die Arbeitsbewegungen ihrer Turmdrehkrane im Überschneidungsbereich über Sprechfunk untereinander abstimmen. Das Ansteuern bzw. Heranfahren an benachbarte Krane muss besonders vorsichtig durchgeführt werden. Das gilt auch für Krane, die mit elektronischem AKS ausgerüstet sind.

Es ist sinnvoll, die Zusammenarbeit im Überschneidungsbereich nach aufsteigender Kran-Nummerierung  zu regeln. Dabei erhält der jeweils niedrigere (in der Regel kleinere) Turmdrehkran Vorrang. Grund: Die Kranführer in den höher angeordneten Kabinen können die Arbeitsbewegungen des kleineren Kranes besser überblicken. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, einem Kran generell die Vorfahrt zu geben.

Die Kranführer erhalten eine Kopie der schriftlichen Vorfahrtsregelung zur Beachtung. Eine weitere Durchschrift ist für die unterwiesenen Anschläger, Einweiser und Aufsichtführenden an der Baustelle zur jederzeitigen Einsichtnahme auszulegen, besser auszuhängen.

Das Schwenken mit angeschlagener Last über benachbarte Katzausleger sollte wegen ihrer günstigen vertikalen Arbeitsprofile Verstell- bzw. Wipp- oder Knickauslegerkranen vorbehalten bleiben. Bei höhenversetzt montierten Katzauslegern besteht infolge unzureichender Hubhöhe die Gefahr, mit den schwer erkennbaren, tiefer liegenden Auslegerabspannungen zu kollidieren.

Eine weitere Kollisionsgefahr besteht darin, dass nur ein Kran besetzt ist und im Überschneidungsbereich arbeitet, während sich die anderen in „Feierabendstellung“ befinden. In einem solchen Fall kann eine plötzlich auftretende Windbö dazu führen, dass die unbesetzten, frei drehbaren Nachbarkrane unkontrolliert schwenken und mit dem Hubseil oder der Last des betriebenen Kranes zusammenstoßen. Je nach Baustelleneinrichtung kann es deshalb erforderlich sein, die Krane immer komplett zu besetzen oder alle zusammen in Feierabendstellung zu bringen.

Abschließend sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der besonderen Gefahren beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Krane die Kranführer besonders qualifiziert und erfahren sein müssen. Außerdem müssen sie vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein. Nur dann dürfen sie einen Kran im „Verbund“ steuern.


 Betriebsanweisung für den Kraneinsatz (Muster)

Bauunternehmen:

Baustelle:

Beteiligte Krane:      Obendreher Kran 1
   Obendreher Kran 2

 

• Die Kranführer haben die Arbeitsbewegungen ihrer Krane im Überschneidungsbereich untereinander mittels Sprechfunk abzustimmen (Grundsatz).

• Kran 1 (niedriger Kran) ist möglichst die Vorfahrt zu gewähren.

• Kran 2 darf den Ausleger des Kranes 1 nicht mit angeschlagener Last überschwenken (ggf. warten oder entgegengesetzten Weg wählen).

• Die Verständigung mit den Kranen erfolgt durch Anruf über die jeweilige Kran­nummer 1 oder 2.

• Es dürfen nur eindeutige Rufe (Kommandos) ausgeführt werden.

• Der Sprechfunkverkehr ist nur dienstlich durchzuführen.

• Bei Kran-Kollisionen ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und der Aufsicht­führende zu benachrichtigen.

• Bei längeren Unterbrechungen, aufkommendem Sturm sowie zu Feierabend muss der Kran in Feierabendstellung gebracht werden.

Unterschriften:

Bauleitung:

Kranführer 1                             Kranführer 2

 

 

 

Vorfahrtsregelung

 

Kran 1

hat Vorfahrt gegenüber

muss Vorfahrt achten gegenüber

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran 2

hat Vorfahrt gegenüber

muss Vorfahrt achten gegenüber

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran 3

hat Vorfahrt gegenüber

muss Vorfahrt achten gegenüber

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran 4

hat Vorfahrt gegenüber

muss Vorfahrt achten gegenüber

Kran ... Kran ... Kran ...

Kran ... Kran ... Kran ...

 

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