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Aus dem Text der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
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DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG wird reformiert
Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Dann tritt die
Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2/GUV-V
A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Damit gibt es erstmals für
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung
des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Das ASiG wird damit in allen Betrieben und Bildungseinrichtungen in
Deutschland einheitlich konkretisiert. Für die Regelbetreuung aller
Betriebsgrößen gilt das neue Konzept ab Januar 2011. Die bei den
Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative
Kleinbetriebsbetreuung gilt zwei Jahre später ab dem 1. Januar 2013
auch bei den Unfallkassen. |
| Weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp |
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16.10.2010
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